Immobiliensuche

 

EILT! Notarielle Beurkundungen von Immobilienkäufen wieder möglich

Ab sofort können nach mehrmonatigem Stillstand wieder Immobilienkäufe bzw. -verkäufe in Griechenland notariell beurkundet werden.

Griechenland - 05.05.2014

Seit Anfang des Jahres 2014 konnten in Griechenland zwar Immobilienübetragungen mittels eines privatschriftlichen oder notariellen Vorvertrages gesichert, jedoch nicht final notariell beurkundet werden.

Der Grund lag in einer neu eingeführten Wertzuwachssteuer für Verkäufer. Die Einführung dieser bis dato in Griechenland unbekannten Steuer wurde so kurzfristig Ende 2013 eingeführt, dass sich die Notare nicht in der Lage sahen den Anforderungen für die Berechnung, Bearbeitung und Abführung der Steuer gerecht zu werden. Es folgten Monate des Streiks und Verhandlungen zwischen dem zuständigen Ministerium, Finanzamt und der Notarkammer Griechenlands.

Nun wurde eine Einigung erzielt. Die hierzu erforderlichen Ministerialbeschlüsse traten am 25.04.2014 in Kraft. Nunmehr haben sich auch die Notare in die für sie neuen Materie eingelesen und eingearbeitet, so dass ab sofort mit einem reibungslosen Ablauf von notariellen Beurkundugen zu rechnen ist.

Unsere Erfahrungen aus den ersten bereits abgewickelten notariellen Beurkundungen waren allesamt positiv und sind ohne Störungen und Probleme verlaufen.

Die Wertzuwachssteuer tritt nunmehr mit Aufhebung des "Bearbeitungsstaus" auch in Kraft.

Die neue Wertzuwachssteuer hat jedoch nur Auswirkungen auf die Verkäufer von Immobilien in Griechenland. Diese müssen ab sofort vor jeder Übertragung bzw. Verkauf Ihrer Immobilien und vor der finalen notariellen Beurkundung detaillierte Angaben über den Kauf und den damaligen Erwerbspreis machen und zusammen mit dem Notar die Wertzuwachssteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Die Höhe der Wertzuwachssteuer beträgt jedoch für europäische Verhältnisse niedrige 15% auf den Verkaufsgewinn.

Die diesbezügliche Erklärung des Verkäufers wird vom Notar unterzeichnet und in dreifacher Ausfertigung beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Eine Ausfertigung verbleibt in der Akte des Finanzamtes, während die beiden weiteren der notariellen Übertragungsurkunde beigeheftet werden.

Auch wenn keine Wertzuwachssteuer anfällt, muss die Erklärung eingereicht werden. Dies ist vor allem der Fall, wenn Immobilien veräußert werden, die vor dem Jahr 1995 erworben worden sind. Die Erklärung wird sodann mit einer Wertzwachssteuer von 0,- Euro abgegeben.
Darüber hinaus gibt es gestaffelte Freibeträge ab einer Haltedauer von 5 Jahren.

Kurz-Unternehmensporträt G I S

Die G I S Global Immobilien Service GmbH mit Sitz in Augsburg ist Marktführer für Beratung, Verkauf und schlüsselfertiges Bauen von Ferienimmobilien, Zweit- und Altersruhesitzen in Griechenland. Sie wurde 1998 vom heutigen Geschäftsführer Christian Seyrer mit gegründet und beschäftigt derzeit über 40 Mitarbeiter in Deutschland und Griechenland.

"Als deutsches Unternehmen leben wir unsere Werte tagtäglich. Unser Denken und Handeln zeichnen sich durch Professionalität und Verlässlichkeit aus. Für unsere Kunden sorgen wir für Sicherheit und Qualität."

Pressekontakt und für weitere Informationen

G I S Global Immobilien Service GmbH,
Am Mittleren Moos 53, Forum H4, 86167 Augsburg, Deutschland
Telefon: +49 (0) 821 / 74 82 96-29,
E-Mail: presse@gisimmobilien.de
und im Internet unter www.gisimmobilien.de
Ihr Ansprechpartner: Herr Christian Seyrer

 

Pressekontakt

 Seyrer Christian

Christian Seyrer 
Geschäftsführer
Tel. +49 (0) 821 / 748296-29
presse@gisimmobilien.de

 

Adresse

G I S
Global Immobilien Service

Am Mittleren Moos 53
Forum H4
86167 Augsburg
Deutschland

 
 

Kontakt

G I S Global Immobilien
Service GmbH
Oberer Graben 51, 86152 Augsburg Deutschland
Telefon: +49 (0) 821 / 748296-0 

Kontakt aufnehmen

Newsletter abonnieren

 
 

Copyright © G I S Global Immobilien Service GmbH - Immobilien Griechenland - individuelles Bauen Griechenland - 1998-2019. Alle Rechte vorbehalten.