Das Oberste Verfassungsgericht in Griechenland hat das neue Gesetz betreffend die Legalisierung von Bauverstößen und Schwarzbauten für verfassungs- und rechtskonform erklärt.
Somit verstößt die derzeitige gesetzliche Regelung nicht gegen die Verfassung und die Fortsetzung der Legalisierungsverfahren ist weiterhin sichergestellt.
Eine Vorschrift des Gesetzes wurde jedoch als verfassungswidrig erklärt: Wenn bereits ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes vorliegt, das den Abriss angeordnet hat, dann kann der betreffende Bau nicht mehr nachträglich legalisiert werden.
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