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Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen in Griechenland

Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen in Griechenland

Frist wurde bis zum 26. Juli verlängert - ursprüngliche Abgabefrist war der 30. Juni - auch Besitzer von Ferienimmobilien sind hierzu verpflichtet

28.06.2018

Besitzen Sie eine Immobilie oder einen Zweitwohnsitz in Griechenland? In diesem Fall sind Sie zur Abgabe der jährlichen, griechischen Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung wurde vom griechischen Finanzamt auf den 30. Juni 2018 festgelegt, nunmehr aber verlängert bis zum 26. Juli 2018.

Für etwaige Einkommen aus z. Bsp. Vermietung für das Jahr 2017 müssen Sie die Steuererklärung elektronisch über das Steuerportal TAXISnet einreichen. Dafür benötigen Sie das Formular E9 (Immobiliendeklaration) ebenso wie die elektronischen Zugangsdaten, um sich bei TAXISnet einzuloggen. Dies erledigt für Sie in aller Regel Ihr Zustellungsbevollmächtigter Steuerberater.

Weitergehende Fragen erläutern wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater sehr gerne.

 
 

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