Neue Frist für die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung

Neue Frist für die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung

Bis zum 29. Juli 2019 müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung in Griechenland abgeben - dies gilt auch für alle Grundbesitzer aus dem Ausland!

07.06.2019

Besitzen Sie ein Grundstück oder eine Immobilie in Griechenland? In diesem Fall sind Sie zur Abgabe der jährlichen, griechischen Einkommensteuererklärung verpflichtet, auch wenn Sie Ihren Grundbesitz nur zu Ferienzwecken bzw. als Zweitwohnsitz nutzen!

Aufgrund einer beschlossenen Verlängerung müssen Sie nunmehr bis zum 29. Juli diesen Jahres Ihre Einkommensteuererklärung in Griechenland abgeben. Ursprünglich musste diese bis zum 30. Juni eingereicht werden.

Für etwaige Einkommen aus z. Bsp. Vermietung für das Jahr 2018 müssen Sie die Steuererklärung daher elektronisch über das Steuerportal TAXISnet einreichen. Dafür benötigen Sie das Formular E9 (Immobiliendeklaration) ebenso wie die elektronischen Zugangsdaten, um sich bei TAXISnet einzuloggen. Dies erledigt für Sie in aller Regel Ihr Zustellungsbevollmächtigter Steuerberater.

Weitergehende Fragen erläutern wir Ihnen sehr gerne in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater.

 
 

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