Bis 31. August werden die ENFIA-Bescheide (sogenannte einheitliche Immobilien-Besitzsteuer; ähnlich bei uns in Deutschland die jährliche Grundsteuer) im Steuersystem TAXISnet eingestellt. In aller Regel hat hierauf dann Ihr Zustellungsbevollmächtiger in Griechenland, zumeist der Steuerberater, Zugriff.
Wie in unserem letzten Newsletter schon berichtet, wird die ENFIA in Griechenland im Vergleich zum letzten Jahr ermäßigt (zwischen 10 und 30%) - die Ermäßigungen werden demnach bei den aktuellen Bescheiden bereits berücksichtigt.
Die ENFIA kann, wenn dies gewünscht ist, in 5 Monatsraten abbezahlt werden - die erste Rate wäre demnach zum 30. September diesen Jahres fällig, die letzte Rate zum 31. Januar 2020.
Für weiterführende Fragen hierzu stehen wir Ihnen zusammen mit unserer kooperierenden Steuerkanzlei in Griechenland jederzeit sehr gerne zur Seite.
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