Mit unserer News vom 8. Dezember 2016 hatten wir bereits darüber berichtet, dass die Spekulations-/Gewinnzuwachssteuer bei Immobilienverkäufen bis 31.12.2016 ausgesetzt wurde und nun eine Verlängerung der Aussetzung geplant ist.
Das entsprechende Gesetz (4446/2016) wurde nunmehr Ende Dezember 2016 auch veröffentlicht. Demnach ist gemäß Art. 99 Abs. 5 dieses Gesetzes die Spekulations-/Gewinnzuwachssteuer nun für 1 weiteres Jahr, mithin bis zum 31.12.2017, ausgesetzt.
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